Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anwendungsbereich
Nachfolgende AGB regeln das Verhältnis zwischen Tim Hänisch (nachfolgend „TH“ genannt) und dem/der Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings des Kunden.
- Vertragsgegenstand
(a) Die während der Einheiten zu erbringende Leistung durch den Auftragnehmer umfasst das Training und die Beratung des Auftraggebers.
(b) Der Erfüllungsort sowie die Dauer der Trainings-, Beratungs- bzw. Anwendungseinheiten wird zwischen den Parteien individuell abgestimmt.
(d) Eine Übertragung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden auf Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TH gestattet.
- Vortrag und Veranstaltung
Inhalt und Dauer des Vortrags bzw. der Veranstaltung werden vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besprochen und in einem Angebot oder Vertrag festgehalten.
Die zur Durchführung des Vortrags notwendige Organisation (Räumlichkeiten, Verpflegung, Technische Ausstattung, Einladung der Gäste, oder ähnliche Dinge) obliegt dem Auftraggeber außer schriftlich anders festgehalten.
Sollte ein Vortrag vom Auftraggeber beauftragt werden, bei denen die Teilnehmer körperlich aktiv werden müssen, so muss von jedem Teilnehmer eine vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Haftungsauschlusserklärung unterschrieben werden. Verzichtet ein Teilnehmer darauf kann dieser nicht an den interaktiven Teilen des Vortrags teilnehmen.
Für alle Personal- bzw. Athletiktraining Einheiten, Vorträge, Veranstaltungen oder Beratungen, innerhalb Hamburgs, die nicht in den auf der Website genannten Studios stattfinden, wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Alle im Rahmen der Erfüllung der gebuchten Leistung des Vertrags weiteren anfallenden Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Leihgebühren für Geräte, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, oder ähnliche Ausgaben zur Erfüllung des Vertrags) trägt der Auftraggeber. Die Kosten werden anhand von entsprechenden Quittungen nachgewiesen
- Sporttauglichkeit
(a) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Aufnahme des Trainings von einem fachkundigen Arzt auf seine Sporttauglichkeit untersuchen und diese bestätigen zu lassen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, TH unverzüglich und unaufgefordert über alle ihm bekannten Krankheiten, Beschwerden oder sonstige Einschränkungen Auskunft zu erteilen. Alle Fragen nach seinem Gesundheitszustand hat der Kunde wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
(b) Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen (z. B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden, Erkrankung, Unwohlsein, etc.) wird der Kunde TH sofort informieren und ggf. das Training oder die Anwendung von sich aus abbrechen. Liegen Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Sporttauglichkeit vor, ist TH dazu berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen. Ferner ist TH dazu berechtigt, vom Kunden die Vorlage eines ärztlichen Nachweises über die Sporttauglichkeit bzw. deren Einschränkungen zu verlangen, bevor eine weitere Trainingseinheit stattfinden kann.
- Kosten
(a) Das Entgelt pro Trainings- bzw. Beratungseinheit sowie für etwaige Leistungspakete richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. nach dem von TH erstellten Angebot.
- Zahlungsbedingungen
(a) Das Entgelt für die einzelnen Trainingseinheiten oder Leistungspakete ist via Vorkasse oder nach Absprache nach Ableistung gegen Rechnung zu entrichten. Die Bezahlung etwaiger noch offener hat dann innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.
(a) Die Termine für jede Trainings- bzw. Beratungseinheit sowie die Trainingsorte werden zwischen den Parteien nach vorheriger Absprache vereinbart.
(b) Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei Terminabsagen durch den Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt keine Berechnung der Vergütung. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist die volle Vergütung für die jeweilige Einheit geschuldet. Sagt der Kunde aus gesundheitlichen Gründen einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, erfolgt keine Berechnung der Vergütung, sofern er die Erkrankung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweist.
(c) Bei Absagen von TH gilt die Trainings- bzw. Beratungseinheit als nicht durchgeführt und ist vom Kunden nicht zu vergüten. Gleiches gilt, wenn eine Einheit witterungsbedingt nicht absolviert werden kann. Schadensersatzansprüche gegen TH wegen nicht durchgeführter Termine sind ausgeschlossen.
(d) Terminänderungen oder Absagen können telefonisch, rechtzeitig per Post oder per E-Mail kontakt(@)timhaenisch.de erfolgen. (e) Der Kunde ist selbst für seine jeweils erforderliche Sportbekleidung verantwortlich.
- Haftung
Die Teilnahme an den Personal- bzw. Athletiktraining Einheiten, Vorträgen und Veranstaltungen sowie dem Training nach den Trainingsplänen vom Auftragsnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen:
- die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an einer Personal- bzw. Athletiktraining Einheit, Vortrag oder Veranstaltung,
- dem Training nach den vom Auftragsnehmer erstellten Trainingsplänen
- der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness,
- der Beratung,
eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Demnach entstehen Schadensersatzansprüche gegen TH sowie seine Erfüllungsgehilfen nur
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens;
- in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;
- beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern;
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit TH garantiert hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet TH nicht für Schäden, die durch empfohlene Einrichtungen oder Partner wie z. B. Fitnessstudios, medizinische Einrichtungen, etc. verursacht werden.
- Urheberrecht: Die Urheberrechte sämtlicher Konzepte, Pläne, Veröffentlichungen, etc. von TH liegen ausschließlich bei TH. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung von TH.
- Kündigung(a) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.(b) Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aus dauerhaften medizinischen Gründen eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich ist. Die medizinischen Gründe sind durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest zu belegen. (c) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen oder in persönlicher Absprache mit TH.
- Vertraulichkeit TH wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhält, vertraulich behandeln. Hiervon ausgenommen sind folgende Fälle:
- bei denen die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist;
- bei denen die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind;
- bei denen die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen.
- Sonstiges
(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Gerichtsstand ist Hamburg.
(c) Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.(d) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.